Ausbildungsklassen


Wer träumt nicht davon:
Frei und unabhängig sein, egal ob „endlich 18“ oder auch die Älteren unter Euch.
Ein Führerschein gehört heutzutage schon fast selbstverständlich dazu – und hier kommen wir ins Spiel:
Wir begleiten Dich auf Deinem Weg in die Unabhängigkeit-und zum Führerschein- und bilden Dich zu einem guten, verantwortungsvollen Autofahrer und/oder Motorradfahrer aus !
Die beste Werbung machen unsere Fahrschüler:
“ persönlich,gemütlich,kompetent „
„Mein Fahrlehrer bleibt immer ruhig, und erklärt alles ganz genau“
“ Bringt sehr viel Spaß, da sehr viel gelacht wird und man Späße machen kann“
“ Ich finde es sehr positiv, dass alle freundlich sind. Man fühlt sich gut aufgehoben.“
„Man hört mir zu, wenn ich ein Problem habe. man versteht mich, wenn ich nervös bin beim Fahren. die Fahrstunden machen einfach Spaß“
„Es wird auf jeden Fahrschüler eingegangen. Ihr macht alles richtig gut“
„Bei Fragen ist immer jemand da, der helfen kann“
“ Super nett, super geduldig, super humorvoll-man hat trotz Lernen immer was zu lachen“
“ Nach der persönlichen Beratung war mir klar, dass es diese Fahrschule sein soll“
“ Nette,humorvolle Fahrlehrer. Man fühlt sich schnell sehr wohl und in den richtigen Händen.“
Führerscheinklassen
Für mehr Informationen klicke auf die gewünschte Klasse
Führerschein Klasse B
Das darfst Du fahren:
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
Auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter : 18 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
PKW-Füherschein ab 18 Jahren
Führerschein Klasse BF17
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Die Ausbildung zum BF 17 Führerschein kannst du bereits mit 16 1/2 Jahren beginnen.
Hast Du sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung bestanden, darfst du nur in Begleitung und nur in Deutschland fahren. Es können mehrere Begleiter namentlich eingetragen werden, und nur diese Personen dürfen Dich dann auch im Straßenverkehr begleiten.
Die Begleitpersonen müssen:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (PKW) besitzen und
- dürfen maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg besitzen.
Zum 18. Geburtstag kann dann der reguläre Kartenführerschein beantragt werden.
Das darfst Du fahren:
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
Auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter : 17 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
Du benötigst eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Der Erste- Hilfe-Kurs kann bei uns in der Fahrschule gemacht werden.
Die Passfotos in der Größe 35x45mm müssen natürlich aktuell sein
Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein. Auch dieser kann zusammen mit dem Erste-Hilfe- Kurs bei uns in der Fahrschule erworben werden.
Es wird eine beidseitige Kopie Deines Ausweises benötigt.
Es wird eine beidseitige Kopie des Ausweises von jeder Begleitperson benötigt.
Es wird eine beidseitige Kopie des Führerscheins von jeder Begleitperson benötigt.
Diese Verwaltungsbearbeitungskosten erhebt das Straßenverkehrsamt für Deinen Führerscheinantrag . ZUSÄTZLICH zu diesen Kosten fällt noch eine einmalige Gebühr für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung und ca. 9,00 € für die Überprüfung pro Begleitperson beim Kraftfahrtbundesamt an.
Für noch mehr Informationen kannst Du Dir hier den BF17-Flyer herunterladen.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
B197
einfacher • stressfreier
Neu bei uns: ab dem 01.04.2021: die Schlüsselzahl 197
Bisher:
Bisher musstet Du Dich bei der Ausbildung entscheiden, ob Du diese auf einem Automatik- oder einem Schaltwagen absolvieren willst. Das bedeutete, dass man nach einer bestandenen praktischen Prüfung mit einem Automatikführerschein auch nur mit einem Automatikfahrzeug fahren durfte. Um in diesem Fall mit einem Schaltwagen fahren zu wollen, müsste man erneut einen Antrag stellen, erneut Fahrstunden absolvieren und auch eine neue praktische Prüfung in Kauf nehmen.
Das ist nun vorbei:
In Zukunft kannst Du nun auch mit dem Automatik-Führerschein einen Schaltwagen fahren, sofern die Schlüsselzahl B197 in Deinem Führerschein eingetragen ist.
Das ist zu tun:
Du kannst gleich bei der Anmeldung in unserer Fahrschule angeben, dass Du den Führerschein der Klasse B-automatik mit dem Zusatz B197 erwerben möchtest.
So wird’s gemacht:
Die Ausbildung wird vorwiegend mit dem Automatikwagen vorgenommen. Nach der Grundausbildung integriert der Fahrlehrer in Deine Ausbildung (mindestens) 10 praktische Übungsstunden auf einem Auto mit Schaltgetriebe. Abschließend wird er mit Dir eine Testfahrt (keine Prüfung) von 15 Minuten vornehmen. Ist diese nach Befinden Deines Fahrlehrers erfolgreich, stellt er Dir eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 aus. Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt.
Die Schlüsselzahl 197 wird nun in Deinen Führerschein eingetragen und Du darfst nach bestandener Prüfung sowohl ein Auto mit Automatik- als auch ein Auto mit Schaltgetriebe fahren.
Deine Vorteile:
- besseres und schnelleres Umsetzen der Ausbildungsziele, da sie weniger komplex sind
- dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Somit ist das Fahren lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter und bringt:
- weniger Stress oder Überforderung in der Ausbildung.
- der Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 gilt auch im Ausland
- gilt auch für den BF17-Führerschein
Es gibt tatsächlich auch einen Nachteil:
Wenn Du den Eintrag B197 in Deinem Führerschein hast und später eine Erweiterung wie z.B. den Anhänger-Führerschein machen möchtest, dann musst Du diesen mit einem Schaltwagen machen.
Andernfalls erhältst Du für Deinen BE-Anhängerführerschein einen Automatikeintrag und darfst dann auch nur Anhänger mit Automatikauto fahren.
Du hast schon einen Automatik-Führerschein?
Solltest Du schon im Besitz eines Automatik-Führerscheins sein, hast Du natürlich auch die Möglichkeit, durch die Fahrerschulung B197 die Austragung der Automatikbeschränkung zu erwirken.
Hierzu wird Dein Fahrlehrer (mindestens) 10 praktische Übungsstunden auf einem Schaltauto mit Dir fahren. Im Anschluss wird er mit Dir eine Testfahrt (keine Prüfung) von 15 Minuten vornehmen. Ist diese erfolgreich, wird Dir eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 ausgestellt. Mit dieser bewaffnet, gehst Du dann zur zuständigen Behörde, um dort die Eintragung der Schlüsselzahl 197 in Deinen Führerschein vornehmen zu lassen (bitte auch den Personalausweis, ein biometrisches Passfoto und evtl. die Amtgebühr mitnehmen).
Hier noch einige Infos zum Klasse B-Führerschein>> Hier klicken
Aufhebung Automatikbeschränkung
Führerschein Klasse B/BF17 mit B197
Das darfst Du fahren:
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
Auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter : 17,5 bzw. 18 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
Führerschein Klasse BE
Das darfst Du fahren:
Kraftwagen der Klasse B und
- Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Ja, der Klasse B-Führerschein ist notwendig
Eingeschlossene Klassen: Keine
Mindestalter : 18 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 1 Beleuchtungsfahrt
- 1 Autobahnfahrt
- 3 Überlandfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- Du benötigst keine theoretische Prüfung, als benötigst Du auch keine Theoriestunden 🙂
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
Pkw mit Anhänger
Zusatz B96
Für die B96-Eintragung in Deinem Führerschein sind keine gesetzlichen Pflichtfahrten und keine Prüfung vorgesehen.
Es findet eine eintägige praktische und theoretische Schulung statt .
Diese beinhaltet :
- 3,5 Std praktische Übungen
- 1 Std Fahren im Realverkehr und
- 2,5 Stunden theoretischer Unterricht.
Nach dieser Schulung erhältst Du von uns eine Bescheinigung, die Du dann beim Straßenverkehr vorlegst. Innerhalb weniger Tage erhälst Du schließlich Deinen neuen Führerschein, in dem die Schlüsselzahl B96 eingetragen ist.
Das darfst Du fahren:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Ja, der Klasse B-Führerschein ist notwendig
Eingeschlossene Klassen: Keine
Mindestalter : 18 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Diese Unterlagen brauchst Du zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt:
Spezieller Anhängerführerschein
Mofa
Das darfst Du fahren:
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: Keine
Mindestalter : 15 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren:
- wer vor dem 01.04.1965 geboren ist;
- wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse
Folgende praktische Grundausbildung ist vorgeschrieben:
- 1 Fahrstunde á 90 Minuten im Realverkehr
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 6 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
Zur Antragstellung benötigen wir nur:
- ein biometrisches Passfoto
Mofa-Führerschein
Führerschein Klasse AM
Das darfst Du fahren:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) /
Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: Keine
Mindestalter : 15 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Es sind keine gesetzlichen Sonderfahrten vorgeschrieben!!
Ebenso ist die Anzahl Deiner Übungsstunden nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
Führerschein Klasse A1
Das darfst Du fahren:
Leichtkrafträder bis 125 cm³/dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter : 16 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 5 Überlandfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
Erweiterung:
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten. In diesem Fall brauchst Du auch keinen Erste-Hilfe-Schein mehr vorlegen.
Gut zu wissen:
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
Krafträder bis max. 125 cm³
Führerschein Klasse A2
Das darfst Du fahren:
Krafträder bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM,A1
Mindestalter : 18 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 5 Überlandfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
Erweiterung:
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Wenn du im Vorbesitz der Klasse A1- weniger als 2 Jahre-bist, musst Du folgende folgende Sonderfahrten absolvieren:
- 1 Beleuchtungsfahrt
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Überlandfahrten
Gut zu wissen:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische Prüfung vorgeschrieben.Es sind keine Sonderfahrten nötig. Es müssen lediglich einige Übungsstunden (je nach Deinen Fähigkeiten) absolviert werden. Die theoretische Prüfung entfällt. Diese Regelung gilt auch für Führerscheininhaber des „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten Führerscheins der Klasse 3 oder 4.
Krafträder bis 35kW Motorleistung
Führerschein Klasse A
Das darfst Du fahren:
Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Trikes)
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM,A1,A2
Mindestalter : 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
21 Jahre bei Trikes
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 5 Überlandfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
Erweiterung:
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Wenn du im Vorbesitz der Klasse A2- weniger als 2 Jahre-bist, musst Du folgende folgende Sonderfahrten absolvieren:
- 1 Beleuchtungsfahrt
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Überlandfahrten
Diese reduzierten Unterrichtstunden gelten auch beim Direktaufstiegufstieg von A1 auf Klasse A .
Gut zu wissen:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur noch eine praktische Prüfung vorgeschrieben.Es sind keine Sonderfahrten nötig. Es müssen lediglich einige Übungsstunden (je nach Deinen Fähigkeiten) absolviert werden. Die theoretische Prüfung entfällt.
Beim Aufstieg von A1 auf Klasse A direkt ist eine theoretische und praktische Prüfung notwendig.
Krafträder mit mehr als 50cm³ Hubraum
B196
Das darfst Du fahren:
Leichtkrafträder bis 125 cm³
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter : 25 Jahre
Voraussetzung:
Du musst mindestens 5 Jahre im Besitz des Klasse B-Führerscheines sein
Theoretische Ausbildung:
Du benötigst 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischen Motorradunterricht
Praktische Ausbildung:
Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.
Du benötigst mindestens 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten praktischen Fahrunterricht.
Das sind mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten. Hierin sind Grundfahraufgaben, Überlandfahrten und Autobahnfahrten eingeschlossen.
Es ist keine Theorieprüfung erforderlich
Es ist keine praktische Prüfung erforderlich
So läuft es ab:
- Du meldest Dich bei uns in der Fahrschule zu einem B 196 – Kurs an. Bitte bringe Deinen Ausweis und Deinen Führerschein mit.
- Nachdem Du die Fahrerschulung absolviert hast und sich der Fahrlehrer von Deinem Können überzeugt hat, bescheinigt Dir die Fahrschule die Teilnahme an dem Kurs.
- Du kannst dann mit der Ausbildungsbescheinigung und einem Passbild zum Amt gehen und den neuen Führerschein mit dem Eintrag der Schlüsselzahl B196 beantragen.
Gut zu wissen:
Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung, jedoch sollte man sich auf den Rat des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Beherrschung des Fahrzeuges für noch nicht ausreichend erachtet.
Der Fahrlehrer muss davon überzeugt sein, dass der Fahrschüler sich sicher mit dem Motorrad im Straßenverkehr bewegen kann.
Erst dann wird er Dir die erforderliche Bescheinigung ausstellen.
Das dient Deiner eigenen sowie der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
B196 entspricht nicht dem Führerschein der Klasse A1. Daher ist ein späterer Aufstieg in die größeren Zweiradklassen nicht möglich.
Da B196 eine nationale Erweiterung der Klasse B darstellt, sind Fahrten ins Ausland nicht erlaubt.
Leichtkrafträder der Klasse A1
Warum eigentlich wir?
Weil wir tun, was wir versprechen
Du kannst uns vertrauen
Wir bieten Dir eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu guten Konditionen und fairen Preisen.
Dich erwartet eine lockere, entspannte Atmosphäre.
Von Deiner Anmeldung bis hin zu Deiner Prüfung werden wir Dich mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen durch Deine Fahrschulzeit begleiten.
Weil wir die Erfahrung haben
Wir bilden seit über 40 Jahren aus
Unsere Fahrschule besteht seit 1975. Wir sind stolz darauf, mehrere 1000 Fahrschüler ausgebildet zu haben.Du kannst sicher sein: Wir wissen, worauf es bei der Fahrschulausbildung ankommt.
Unsere Erfahrung und unser Engagement werden auch Dich sicher und erfolgreich zum Ziel führen.
Weil es uns Spaß macht
Bei uns darf gelacht werden
Wir sind mit Leib und Seele Fahrschule. Wir haben einfach Spaß, Dir das Fahren beizubringen- und das merkt man auch.So manche Situation wird durch unseren Humor aufgelockert. Lachen gehört für uns dazu, sowohl in der theoretischen, als auch in der praktischen Ausbildung.