Ausbildungsklassen Motorrad
Der Motorradführerschein bietet immer eine ganz besondere Faszination. Mann/frau fühlt sich frei, im Einklang mit der Natur und natürlich ist die Geschwindigkeit immer ein ganz besonderer Reiz. Unsere Fahrschule begleitet dich kompetent auf Deinem Weg zum Motorradführerschein. Unser oberstes Gebot bei deiner Ausbildung ist die Sicherheit. Denn nur bei einer richtigen Ausbildung erhältst du die Grundlage für eine sichere Fahrweise. Das schützt nicht nur Dich, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer.
Die beste Werbung machen unsere Fahrschüler:
“ persönlich,gemütlich,kompetent „
„Mein Fahrlehrer bleibt immer ruhig, und erklärt alles ganz genau“
“ Bringt sehr viel Spaß, da sehr viel gelacht wird und man Späße machen kann“
“ Ich finde es sehr positiv, dass alle freundlich sind. Man fühlt sich gut aufgehoben.“
„Man hört mir zu, wenn ich ein Problem habe. man versteht mich, wenn ich nervös bin beim Fahren. die Fahrstunden machen einfach Spaß“
„Es wird auf jeden Fahrschüler eingegangen. Ihr macht alles richtig gut“
„Bei Fragen ist immer jemand da, der helfen kann“
“ Super nett, super geduldig, super humorvoll-man hat trotz Lernen immer was zu lachen“
“ Nach der persönlichen Beratung war mir klar, dass es diese Fahrschule sein soll“
“ Nette,humorvolle Fahrlehrer. Man fühlt sich schnell sehr wohl und in den richtigen Händen.“
Mofa
Das darfst Du fahren:
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: Keine
Mindestalter : 15 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ohne Prüfbescheinigung darf Mofa fahren:
- wer vor dem 01.04.1965 geboren ist;
- wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse
Folgende praktische Grundausbildung ist vorgeschrieben:
- 1 Fahrstunde á 90 Minuten im Realverkehr
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 6 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
Zur Antragstellung benötigen wir nur:
Führerschein Klasse AM
Das darfst Du fahren:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) /
Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: Keine
Mindestalter : 16 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Es sind keine gesetzlichen Sonderfahrten vorgeschrieben!!
Ebenso ist die Anzahl Deiner Übungsstunden nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 2 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Führerschein Klasse A1
Das darfst Du fahren:
Leichtkrafträder bis 125 cm³/dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter : 16 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 5 Überlandfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
Erweiterung:
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten. In diesem Fall brauchst Du auch keinen Erste-Hilfe-Schein mehr vorlegen.
Gut zu wissen:
Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
Führerschein Klasse A2
Das darfst Du fahren:
Krafträder bis 35 kW
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM,A1
Mindestalter : 18 Jahre
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 5 Überlandfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
Erweiterung:
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Wenn du im Vorbesitz der Klasse A1- weniger als 2 Jahre-bist, musst Du folgende folgende Sonderfahrten absolvieren:
- 1 Beleuchtungsfahrt
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Überlandfahrten
Gut zu wissen:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische Prüfung vorgeschrieben.Es sind keine Sonderfahrten nötig. Es müssen lediglich einige Übungsstunden (je nach Deinen Fähigkeiten) absolviert werden. Die theoretische Prüfung entfällt. Diese Regelung gilt auch für Führerscheininhaber des „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten Führerscheins der Klasse 3 oder 4.
Führerschein Klasse A
Das darfst Du fahren:
Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW (Trikes)
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM,A1,A2
Mindestalter : 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2
21 Jahre bei Trikes
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Folgende gesetzliche Sonderfahrten sind vorgeschrieben:
- 3 Beleuchtungsfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 5 Überlandfahrten
An folgenden theoretischen Unterrichten musst Du teilnehmen:
- 12 Grundstoff Unterrichte à 90 Minuten
- 4 klassenspezifische Unterrichte à 90 Minuten
Die Anzahl Deiner Übungsstunden ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich sich ganz nach Deinem Talent und persönlichen Fähigkeiten.
Erweiterung:
Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse bist, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Unterrichte à 90 Minuten.
Wenn du im Vorbesitz der Klasse A2- weniger als 2 Jahre-bist, musst Du folgende folgende Sonderfahrten absolvieren:
- 1 Beleuchtungsfahrt
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Überlandfahrten
Diese reduzierten Unterrichtstunden gelten auch beim Direktaufstiegufstieg von A1 auf Klasse A .
Gut zu wissen:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur noch eine praktische Prüfung vorgeschrieben.Es sind keine Sonderfahrten nötig. Es müssen lediglich einige Übungsstunden (je nach Deinen Fähigkeiten) absolviert werden. Die theoretische Prüfung entfällt.
Beim Aufstieg von A1 auf Klasse A direkt ist eine theoretische und praktische Prüfung notwendig.
B196
Das darfst Du fahren:
Leichtkrafträder bis 125 cm³
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter : 25 Jahre
Voraussetzung:
Du musst mindestens 5 Jahre im Besitz des Klasse B-Führerscheines sein
Theoretische Ausbildung:
Du benötigst 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischen Motorradunterricht
Praktische Ausbildung:
Die Ausbildung hat gemäß Anlage 3 Nummer 4 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu erfolgen.
Du benötigst mindestens 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten praktischen Fahrunterricht.
Das sind mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten. Hierin sind Grundfahraufgaben, Überlandfahrten und Autobahnfahrten eingeschlossen.
Es ist keine Theorieprüfung erforderlich
Es ist keine praktische Prüfung erforderlich
So läuft es ab:
- Du meldest Dich bei uns in der Fahrschule zu einem B 196 – Kurs an. Bitte bringe Deinen Ausweis und Deinen Führerschein mit.
- Nachdem Du die Fahrerschulung absolviert hast und sich der Fahrlehrer von Deinem Können überzeugt hat, bescheinigt Dir die Fahrschule die Teilnahme an dem Kurs.
- Du kannst dann mit der Ausbildungsbescheinigung und einem Passbild zum Amt gehen und den neuen Führerschein mit dem Eintrag der Schlüsselzahl B196 beantragen. Es kann sein, dass das Amt einen neuen Sehtest sowie den Erste-Hilfe-Schein verlangt.
Gut zu wissen:
Die Ausbildung endet ohne eine Prüfung, jedoch sollte man sich auf den Rat des Fahrlehrers verlassen, falls dieser die Beherrschung des Fahrzeuges für noch nicht ausreichend erachtet.
Der Fahrlehrer muss davon überzeugt sein, dass der Fahrschüler sich sicher mit dem Motorrad im Straßenverkehr bewegen kann.
Erst dann wird er Dir die erforderliche Bescheinigung ausstellen.
Das dient Deiner eigenen sowie der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.
B196 entspricht nicht dem Führerschein der Klasse A1. Daher ist ein späterer Aufstieg in die größeren Zweiradklassen nicht möglich.
Da B196 eine nationale Erweiterung der Klasse B darstellt, sind Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Warum eigentlich wir?
Weil wir tun, was wir versprechen
Du kannst uns vertrauen
Wir bieten Dir eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu guten Konditionen und fairen Preisen.
Dich erwartet eine lockere, entspannte Atmosphäre.
Von Deiner Anmeldung bis hin zu Deiner Prüfung werden wir Dich mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen durch Deine Fahrschulzeit begleiten.
Weil wir die Erfahrung haben
Wir bilden seit über 40 Jahren aus
Unsere Fahrschule besteht seit 1975. Wir sind stolz darauf, mehrere 1000 Fahrschüler ausgebildet zu haben.Du kannst sicher sein: Wir wissen, worauf es bei der Fahrschulausbildung ankommt.
Unsere Erfahrung und unser Engagement werden auch Dich sicher und erfolgreich zum Ziel führen.
Weil es uns Spaß macht
Bei uns darf gelacht werden
Wir sind mit Leib und Seele Fahrschule. Wir haben einfach Spaß, Dir das Fahren beizubringen- und das merkt man auch.So manche Situation wird durch unseren Humor aufgelockert. Lachen gehört für uns dazu, sowohl in der theoretischen, als auch in der praktischen Ausbildung.